Subprozessoren von Moncast (w63 GmbH)
Stand: 11. August 2026
Für den Betrieb von Moncast setzen wir die folgenden Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren) ein, mit denen jeweils eigene Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestehen:
Änderungen an dieser Liste (neue Subprozessoren oder Austausch bestehender) kündigen wir registrierten Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an. Innerhalb dieser Frist können Kunden Einwände gegen die Änderung erheben (Klausel 7.7 unseres Auftragsverarbeitungsvertrags). Halten wir an dem Unterauftragsverarbeiter fest und lässt sich der Einwand nicht ausräumen, können Kunden die betroffenen Abonnements außerordentlich kündigen (§ 11 Abs. 3 der AGB).
Weitere Dienstleister
Über die vorstehenden Unterauftragsverarbeiter hinaus setzen wir für eigene, nicht im Kundenauftrag erfolgende Verarbeitungen die Stripe Payments Europe, Limited, One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, D02 FX04, Irland ein – zur Abwicklung der Zahlungen und zur Rechnungsstellung für Moncast-Abonnements. Verarbeitungsort ist die EU; Stripe kann Daten an die Stripe, Inc. (USA) übermitteln, gestützt auf das EU-U.S. Data Privacy Framework, hilfsweise auf EU-Standardvertragsklauseln. Hinsichtlich der Zahlungsabwicklung selbst ist Stripe eigener Verantwortlicher; im Übrigen gilt das Stripe Data Processing Agreement. Stripe verarbeitet keine der aus Ihrem CRM- oder Buchhaltungssystem synchronisierten Daten und ist daher kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne unseres Auftragsverarbeitungsvertrags.
Wichtiger Hinweis zur Rollenverteilung: HubSpot sowie die von Ihnen mit Moncast verbundenen Buchhaltungssysteme (sevDesk, Lexware Office, DATEV Unternehmen Online) sind keine Subprozessoren der w63 GmbH. Es handelt sich um Ihre eigenen Systeme bzw. eigenen Vertragsbeziehungen zu diesen Anbietern, die Sie selbst mit Moncast verbinden.